Das Wasser steht im Keller - was nun ?
Unwetter mit starken Niederschlägen oder einfach nur ein Wasserrohrbruch können dafür sorgen, dass in Sekunden der ganze Keller unter Wasser steht. Die Feuerwehr kann allerdings erst tätig werden, wenn auch wirklich eine gewisse Menge Wasser eingedrungen ist. Wenn Sie also noch mit eigenen Mitteln (Eimer schöpfen, mit Lappen aufsaugen) das Wasser aufnehmen können ist ein Einsatz für die Feuerwehr nicht möglich.
Tipps zum Thema Wasserschäden
Falls Sie doch die Feuerwehr rufen müssen:
Melden Sie den Vorfall über die Notrufnummer 112. Bei Unwetterlagen sind im Stadtgebiet immer mehrere Einsätze abzuarbeiten, haben Sie deshalb Verständnis wenn es nicht so schnell geht wie üblich.
Darf man im Garten sein Reisig verbrennen ?
In Baden-Württemberg ist dies folgendermaßen geregelt:
Im Innenbereich ist das Verbrennen von Grünabfällen unzulässig.
Landwirtschaftliche Abfälle, Grünabfälle, forstliche Abfälle und Abfälle von Obstanlagen dürfen unter folgenden Bedingungen verbrannt werden:
Im Außenbereich dürfen pflanzliche Abfälle auf dem Grundstück, auf dem sie anfallen, verbrannt werden, soweit sie aus landbautechnischen Gründen oder wegen ihrer Beschaffenheit nicht in den Boden eingearbeitet werden können.
Das Verbrennen größerer Mengen pflanzlicher Abfälle muss der Ortspolizeibehörde (Ordnungsamt) rechtzeitig vorher angezeigt werden. Eine Anmeldung bei der Feuerwehrleitstelle ist nicht mehr möglich.
Beim Verbrennen von Grünabfällen sind folgende Dinge zu beachten:
- Grüngut zu Haufen zusammenfassen
- Nur trockene Abfälle verbrennen um die Rauchentwicklung zu begrenzen
- Das Feuer muss beaufsichtigt und kontrolliert werden
- Ausreichend Sicherheitsabstand zu Gebäuden und Straßen:
200m zu Autobahnen
100m zu Bundes- und Landstraßen
50m zu Gebäuden und Baumbeständen
- Feuer und Glut müssen vor dem Verlassen der Feuerstelle erloschen sein
- Keine Verbrennung bei Dunkelheit und starkem Wind
Den entsprechenden Gesetzestext finden Sie im Downloadbereich unter Brandschutztipps "Pflanzliche Abfälle".
Der Sturm hat einen Baum umgeworfen - Feuerwehr rufen ?
Häufig stürzen bei Stürmen und starkem Schneefall Bäume um. Teilweise brechen auch nur große Äste ab. Sollte der Baum wichtige Verkehrswege blockieren oder eine Gefahr darstellen, sollte man die Feuerwehr benachrichtigen. Dies gilt nicht nur für Bäume auf dem eigenen Grundstück sondern auch auf öffentlichen Flächen.
Wenn Sie also mit dem Auto unterwegs sind und ein Baum die Straße versperrt, rufen Sie über 112 die Feuerwehr (achten Sie dabei auf genau Ortsangaben).
Falls der Baum im eigenen Garten umgestürzt ist und keine Gefahr von ihm ausgeht sollten Sie auch keine Feuerwehr alarmieren.
Ich habe ein Wespennest - jetzt die Feuerwehr rufen ?
Die Entfernung von Insektennestern (auch Stechinsekten) gehört nicht zu den Aufgaben der Feuerwehr. Wespen und Hornissen stehen wie Bienen unter Naturschutz! Sollten sie zu Hause ein Wespennest haben, das sie entfernen lassen möchten, wenden Sie sich bitte an einen Schädlingsbekämpfer. Bedenken Sie auch, dass Wespen z.B. nicht überwintern und sterben. Das Problem erledigt sich somit zum Ende des Sommers selbst.
Die Entfernung eines Insektennestes durch die Feuerwehr ist nur in bestimmten Einzelfällen möglich. Sollte von einem Insektennest eine akute Gefahr für die Gesundheit von Menschen ausgehen, (z.B. in öffentlichen Gebäuden, Hauseingängen von Mehrfamilienhäusern, Kindergärten) dann kann das Nest von der Feuerwehr entfernt werden, wenn es keine andere Möglichkeit gibt diese Gefahr zu beseitigen (z.B. durch Nutzung eines anderen Eingangs bis zum Eintreffen des Schädlingsbekämpfers).